Bei einer laufenden Behandlung können Sie bei uns Wiederholungsrezepte bestellen. Bitte bestellen Sie all Ihre Medikamente gebündelt monatsweise/quartalsweise und nicht als Einzelbestellungen. Sprechen Sie uns hierfür während unserer Sprechzeiten auf den Rezept-Anrufbeantworter (Taste 1). Am Folgetag ist Ihr Rezept i.d.R. abholbereit.
Das elektronische Rezept, kurz e-Rezept, wird ab 2024 eingeführt.
Für wen und was gilt das eRezept? Das eRezept gilt zunächst nur für gesetzlich Versicherte und nur für verschreibungspflichtige Medikamente (nicht für Hilfsmittel, Teststreifen, Betäubungsmittel, etc.).
Was ändert sich durch das eRezept? Sie müssen bei der ersten Rezeptbestellung im Quartal persönlich in der Praxis erscheinen und Ihre Versichertenkarte vorlegen. Für alle Folgerezepte im Quartal – sofern es sich um Dauermedikamente handelt – müssen Sie kein Rezept mehr in der Praxis abholen. Das eRezept steht in der Regel 24 Stunden nach Ihrer telefonischen Bestellung über den Rezept-Anrufbeantworter (02137-3533, Taste 1) bereit.
Wie kann ich das eRezept in der Apotheke einlösen? Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer Versichertenkarte einlösen. Alternativ können Sie die eRezept-App nutzen (im Apple Store & Google Play Store), sodass Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone erhalten.
Weiter Informationen unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/